Terms of Service Service

AGB Dienstleistungen

Stand: 1. Oktober 2003

Vertragsbedingungen der O-C-S-S GmbH für die Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen.

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen der O-C-S-S GmbH („O-C-S-S“) zur Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen („AGB-Dienstleistungen“) finden auf alle Vertragsbeziehungen zu Kunden im Zusammenhang mit Beratungs- und sonstigen Dienstleistungsaufträgen Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen O-C-S-S und dem Kunden schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die AGB-Dienstleistungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von O-C-S-S („AGB-Allgemein“), die neben den AGB-Dienstleistungen Vertragsbestandteil sind.

2. Beratungs- und sonstige Dienstleistungen von O-C-S-S

2.1 O-C-S-S erbringt aufgrund gesonderter Beauftragung durch den Kunden diverse Beratungs- und sonstige Dienstleistungen im Rahmen der Auswahl, Einführung, Installation, Nutzung sowie der kundenindividuellen Anpassung von O-C-S-S-Softwareprogrammen. Die im Einzelfall von O-C-S-S zu erbringenden Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen sind in der Auftragsbestätigung festgehalten. Die AGBDienstleistungen finden insbesondere bei folgenden Leistungen von O-C-S-S

Anwendung:

  • Ermittlung der konkreten Software-Anforderungen des Kunden unter Berücksichtigung der vorhandenen, kundenindividuellen Hard- und Softwareumgebung;
  • Planung und Entwicklung eines Konzepts zur Realisierung der Einführung von O-C-S-S-Softwareprogrammen;
  • Projektunterstützung und –beratung während der Einführung der O-C-S-S-Softwareprogramme;
  • Umsetzung von Pilot-Anwendungen der jeweiligen O-C-S-S- Softwareprogramme im Unternehmen des Kunden;
  • Beratung bei der Installation und Einführung der vom Kunden ausgewählten O-C-S-S-Softwareprogramme;
  • Unterstützung des Kunden bei Herstellung und Optimierung der Betriebsbereitschaft der O-C-S-S-Softwareprogramme;
  • Beratung des Kunden bei der optimierten Anwendung von O-C-S-S Softwareprogrammen, z. B. durch Unterstützung bei der Erstellung des Systemdesigns bzw. dem Aufbau von Kunden Mustervorlagen,
  • Beratung bei der Anpassung und Erweiterung von O-C-S-S-Softwareprogrammen;
  • Schulung und Training der Endanwender bzw. der Mitarbeiter des Kunden (z. B. Standardkurse, Workshops, Seminare) für die optimierte Nutzung der O-C-S-S-Softwareprogramme.

2.2 Die vorstehend aufgeführten Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen werden nur dann von O-C-S-S zu den abweichenden Bedingungen eines Werkvertrages bzw. eines Liefervertrages erbracht, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart ist.

3. Umfang und Erbringung der Leistungen

3.1 Konkrete Zielsetzung, Umfang der Aufgabenstellung und Vorgehensweise wird vom Kunden bestimmt und sind schriftlich in der Auftragsbestätigung festgelegt.

3.2. Soweit O-C-S-S für den Kunden Unterstützungsleistungen im Rahmen von Projekten erbringt, ist der Kunde verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, dass die jeweils schriftlich festgelegten Projektziele eingehalten werden. Projektleitung und Verantwortung liegen insofern ausschließlich beim Kunden. O-C-S-S und der Kunde werden einvernehmlich die Art und die Darstellung der Ergebnisse bzw. die Dokumentation und Protokollierung der Projektarbeit sowie Zeitvorgaben vereinbaren und dabei festlegen, welche Aufgaben O-C-S-S hierbei übernimmt.

3.3 O-C-S-S hat qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsdurchführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. O-C-S-S entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter eingesetzt oder ausgetauscht werden.

3.4 Soweit Mitarbeiter des Kunden im Rahmen von Projekten unterstützend tätig werden, wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass seine Mitarbeiter disziplinarisch von einem geeigneten Mitarbeiter geleitet werden. Der jeweilige Ansprechpartner des Kunden ist O-C-S-S vor Beginn der Projektunterstützung zu benennen.

3.5 Wenn O-C-S-S den Kunden bei Anpassungen und Erweiterungen der O-C-S-S-Softwareprogramme im Auftrag und nach Vorgaben des Kunden unterstützt, schuldet O-C-S-S die Tätigkeit, nicht jedoch die Gewährleistung und die Versionspflege dazu, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.6 O-C-S-S erbringt die Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen während der normalen Arbeitszeiten außerhalb der gesetzlichen Feiertage von Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr. Zusätzliche Leistungen außerhalb dieser Zeit sind aufgrund besonderer Vereinbarung gesondert zu vergüten.

IV. Vergütung, Rechnungsstellung

4.1 Beratungs- und Dienstleistungsaufträge werden nach Zeitaufwand vergütet, wobei sich die Höhe jeweils aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung aktuellen Preisliste von O-C-S-S ergibt. Die angegebenen Preise verstehen sich bei Schulungen pro Schulungstag und bei sonstigen Beratungsleitungen als Tagessatz (8 Stunden). Zum Zeitaufwand, der vom Kunden zu vergüten ist, gehören neben der Tätigkeit der Mitarbeiter von O-C-S-S selbst auch deren Teilnahme an Besprechungen, Projektsitzungen sowie auch etwaige Vor- und Nacharbeiten der Mitarbeiter außerhalb des Hauses des Kunden, z. B. in einer Niederlassung von O-C-S-S. Alle Preise verstehen sich netto ohne Abzüge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Eventuelle Auslagen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch O-C-S-S anfallen, werden dem Kunden zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Auslagen beinhalten Reise-, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen sowie Telekommunikations-, Kopier-, Druck- und Portokosten. Entstehende Reisekosten mit Kraftfahrzeugen werden mit einer Pauschale von EUR 0,50 pro gefahrenem Kilometer berechnet.

4.3 Von O-C-S-S erbrachte Beratungsleistungen werden vom Kunden auf Dienstleistungsberichten gegengezeichnet. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der Dienstleistungsberichte nach Abschluss der Beratungsleistungen oder wöchentlich, wenn sich die Beratungsleistungen über mehr als eine Woche erstrecken.

4.4 Soweit in der Auftragsbestätigung ein Zeitaufwand angegeben wird, ist dies lediglich eine Schätzung. Überschreitungen können sich während der Erbringung der Leistung ergeben. O-C-S-S wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Überschreitung des ursprünglich geschätzten Zeitaufwands benachrichtigen. Soweit der Kunde eine verbindliche Obergrenze des Zeitaufwands wünscht, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

4.5 O-C-S-S behält sich vor, den Zeitaufwand für größere Beratungs- bzw. Dienstleistungsaufträge monatlich in Rechnung zu stellen. Für einzelne, nicht zu umfangreiche einmalige Tätigkeiten, wie Installationsunterstützung, Einweisung oder Schulung, wird O-C-S-S die Leistungen jeweils nach der Erbringung in Rechnung stellen.

4.6 Werden Leistungen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig erbracht, kann O-C-S-S diese dennoch zur Abrechnung bringen, jedoch abzüglich der ersparten Aufwendungen.

5. Leistungsstörungen

Hinsichtlich der erbrachten Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen, haftet O-C-S-S für die Rechtzeitigkeit und ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen, nicht aber für einen vom Kunden bezweckten wirtschaftlichen oder sonstigen Leistungserfolg.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde wird bei Bedarf für die bei ihm tätigen Mitarbeiter von O-C-S-S geeignete Räume zur Verfügung stellen, in denen auch Unterlagen, Arbeitsmittel und Datenträger gelagert werden können.

6.2 Der Kunde wird bei Bedarf O-C-S-S alle erforderlichen Arbeitsmittel in ausreichendem Umfang ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung stellen, den Mitarbeitern von O-C-S-S jederzeit kostenfreien Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschaffen und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Informationen versorgen.

6.3 Soweit O-C-S-S im Rahmen der Beratung zu Testzwecken beim Kunden Softwareprogramme installiert, ist es Sache des Kunden, rechtzeitig für eine geeignete Hardware- und Software-Umgebung zu sorgen. Der Kunde ist vor Inbetriebnahme dazu angehalten, alle Funktionen dieser Softwareprogramme unter der kundenseitigen Hardware- und Software-Umgebung zu testen. O-C-S-S haftet nicht für den Verlust von Daten.

7. Nutzungsrechte an Leistungen, Unterlagen, Schutzrechte

7.1 Der Kunde ist berechtigt, die Leistungen von O-C-S-S für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck beliebig zu nutzen. O-C-S-S darf die Leistungen anderweitig verwenden, soweit nicht gegen Geheimhaltungspflichten verstoßen wird. Vorstehendes gilt insbesondere für alle Unterlagen und sonstigen Materialien, die O-C-S-S im Rahmen der Erbringung der Leistung für den Kunden erarbeitet.

7.2 Soweit schutzrechtsfähige Arbeitsergebnisse jeder möglichen Art (z. B. Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster) im Rahmen der Beratung entstehen, stehen sie dann O-C-S-S zu, wenn sie ausschließlich durch die Tätigkeit von Mitarbeitern von O-C-S-S begründet wurden. In diesem Fall räumt O-C-S-S dem Kunden hieran ein nicht gesondert zu vergütendes, zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches und nur mit Zustimmung von O-C-S-S übertragbares Nutzungsrecht ein.

8. Schulungen beim Kunden, Standardschulungen

8.1 O-C-S-S kann Schulungsleistungen (Training, Workshops, Seminare) am Sitz des Kunden bzw. an einem vom Kunden benannten Ort erbringen. Der Kunde wird in diesem Falle auf eigene Kosten dafür Sorge tragen, dass geeignete Räumlichkeiten und eine ausreichende Anzahl an Computern je Teilnehmer zu den schriftlich vereinbarten Schulungsterminen zur Verfügung stehen. Dazu gehört auch, dass die zu schulende Software auf den Computern installiert ist.

9. Geltung der AGB-Allgemein

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von O-C-S-S („AGB-Allgemein“) enthaltenen allgemeinen Regelungen für z. B. Vertragsschluss, Lieferung, Vergütung und Zahlung, Eigentums- und Rechtevorbehalt, Haftung, Verjährung, Gerichtsstand, etc. finden auf Vertragsverhältnisse im Rahmen der Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen entsprechend Anwendung.

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